I. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma EU Automobile Krämer die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt ist.

Alle Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht.

II. Preise

Die Preise der Fahrzeuge sind inklusive aller Nebenkosten und inklusive deutscher Mehrwertsteuer.

III. Zahlung

1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges, spätestens jedoch 10 Tage nach Zugang des Kfz.-Briefes und Bereitstellung des Fahrzeuges zur Zahlung fällig.

2. Die Zahlung kann bei Abholung in Bodenheim nur per LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck (mit unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank ohne banküblichen Vorbehalt), in Bar oder per Vorabüberweisung erfolgen.

3. Bei Abholung in Holland kann die Zahlung nur in Bar oder per Vorabüberweisung erfolgen.

4. Die Firma EU Automobile Krämer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein Standgeld von 20,00 € pro Tag zu erheben.

5. Die Preise der Fahrzeuge sind inklusive deutscher Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wird die Erhöhung an den Kunden weitergegeben.

IV. Lieferung und Abnahme

1. EU Automobile Krämer ist zur Lieferung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur Abnahme des Kaufgegenstandes.

2. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien die Firma EU Automobile Krämer von der Lieferverpflichtung, ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

3. Bei Überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Auftraggeber das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

4. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als vier Wochen muß der Auftraggeber der Firma EU Automobile Krämer eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zugestehen.

5. Die Ausstattung (Serien- und Sonderausstattung) richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes und kann von der deutschen Ausstattung abweichen.

6. Alle Angaben entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Kenntnissen. Vorbehalten bleiben Änderungen des Herstellers, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich mindern.

7. Bei nachträglichen Änderungen der Sonderausstattungen bzw. des Lieferortes durch den Endkunden berechnen wir 50,00 € Bearbeitungsgebühr.

8. Sollte der Auftraggeber unberechtigt die Vertragserfüllung verweigern, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 20 % des Kaufpreises.

V. Garantie

1. Alle Fahrzeuge werden mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und einem vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltem Serviceheft (Garantieheft) ausgeliefert.

2. Alle Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV und ASU.

3. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers (mind. 2 Jahre Gewährleistung in der EU).

4. Transportschäden am Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Auftraggeber werden von der Firma EU Automobile Krämer übernommen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von EU Automobile Krämer.

VII. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Schlussklausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.