Allgemeine Bedingungen für den Verkauf
von Gebrauchtfahrzeugen
1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen
zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ein Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu
haben.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug
3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der Kaufpreis mit Zustandekommen
des Vertrages sofort fällig.
3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus einem
Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden
Anspruchs auszuüben.
3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde
kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB
nicht an Dritte abtreten.
3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für jede unserer Mahnung bis
zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden
bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in
geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,00 EUR sind wir an die
Schadenpauschale nicht gebunden.
4. Lieferung, Gefahrenübergang
4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind
die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller
erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des
Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens
dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.
4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß
§ 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten.
AGB Gebrauchtwagen · Seite 1/4
07.2011
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf
von Gebrauchtfahrzeugen
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde
Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft
erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung
Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu
fordern.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderung in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der
Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres
Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen
die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die
genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden
oder zur Sicherheit übereignen.
5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt,
ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch
nicht, wenn uns soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot
bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder
sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.
5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und
wenn der Käufer selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir
berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das
Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden
zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu
erhalten.
5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem
Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.
5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche
zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.
5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem
Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde
seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der
Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung
über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem
Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die
Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die
vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich
mitzuteilen.
AGB Gebrauchtwagen · Seite 2/4
07.2011
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, sind wir nicht verpflichtet Gewähr zu leisten. Wir verkaufen unsere
Gebrauchtfahrzeuge an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ziff. 6.5 Satz 2
und Satz 3 gelten entsprechend. Ziff. 6.2 gilt für den Unternehmerkunden nicht.
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung auf
uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der
Wahl über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Das Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz
oder Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkung durch
Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.
6.3 Sollten wir im Einzelfall eine Gewährleistung mit dem Unternehmerkunden vereinbart oder vom
Gewährleistungsausschluss abgesehen haben, kann die gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge
kann nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des
§ 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Verbraucherkunden
ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei
Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt.
6.4 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet
zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der
Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
6.5 Die Ansprüche unserer Verbraucherkunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den
gesetzlichen Regelungen in einem Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer
Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände
bleiben ebenso unberührt.
7. Haftung
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:
7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die
wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen
Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das
Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
beruht.
7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere
auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
AGB Gebrauchtwagen · Seite 3/4
07.2011
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem
Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche
Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.
7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der
Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist
es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns
ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.
8. Sonstiges
8.1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
AGB Gebrauchtwagen · Seite 4/4
07.2011
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen
1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen
zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ein Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu
haben.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug
3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der Kaufpreis mit Zustandekommen
des Vertrages sofort fällig.
3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus
einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden
Anspruchs auszuüben.
3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde
kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB
nicht an Dritte abtreten.
3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für jede unserer Mahnung bis
zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden
bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in
geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,00 EUR sind wir an die
Schadenpauschale nicht gebunden.
4. Lieferung, Gefahrenübergang
4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind
die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller
erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des
Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige
Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.
4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß
§ 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten.
AGB Neuwagen · Seite 1/4
07.2011
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf
von Neufahrzeugen
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde
Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft
erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung
Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung
zu fordern.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderung in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der
Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres
Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen
die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die
genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden
oder zur Sicherheit übereignen.
5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt,
ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch
nicht, wenn uns soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot
bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder
sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.
5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und
wenn der Käufer selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir
berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das
Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden
zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu
erhalten.
5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem
Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.
5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche
zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.
5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem Weiterverkauf
des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde
seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der
Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung
über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem
Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die
Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die
vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich
mitzuteilen.
AGB Neuwagen · Seite 2/4
07.2011
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten für Mängel der Fahrzeuge zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht auf uns
mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl
über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das
Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
zu verlangen bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkung durch Schadensersatzansprüche
des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.
6.2 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform
wirksam durch den Unternehmerkunden erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche
des Verbraucherkunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist
von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge schriftlich
rügt.
6.3 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet
zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der
Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
6.4 Die Ansprüche unserer Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen
in zwei Jahren ab Ablieferung des Fahrzeugs. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist
von einem Jahr, wenn unser Kunde Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages und
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im
Falle einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände
bleiben ebenso unberührt.
7. Haftung
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:
7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die
wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen
Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das
Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
beruht.
7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere
auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind
ausgeschlossen.
AGB Neuwagen · Seite 3/4
07.2011
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem
Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche
Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.
7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der
Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist
es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns
ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.
8. Sonstiges
8.1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
AGB Neuwagen · Seite 4/4
07.2011