Allgemeine Bedingungen für den Verkauf

von Gebrauchtfahrzeugen

1. Geltung



1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen

zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).

1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,

auch wenn wir ein Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu

haben.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug

3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der Kaufpreis mit Zustandekommen

des Vertrages sofort fällig.

3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus einem

Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden

Anspruchs auszuüben.

3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde

kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB

nicht an Dritte abtreten.

3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für jede unserer Mahnung bis

zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden

bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in

geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,00 EUR sind wir an die

Schadenpauschale nicht gebunden.

4. Lieferung, Gefahrenübergang

4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind

die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller

erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des

Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens

dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.

4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß

§ 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten.

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Allgemeine Bedingungen für den Verkauf

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5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten

Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde

Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft

erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung

Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu

fordern.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderung in eine

laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies

ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der

Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen.

5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen

Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres

Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen

die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir

behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen

nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die

genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden

oder zur Sicherheit übereignen.

5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt,

ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch

nicht, wenn uns soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot

bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder

sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.

5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen

Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und

wenn der Käufer selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir

berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das

Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden

zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu

erhalten.

5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem

Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.

5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche

zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.

5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem

Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde

seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der

Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung

über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem

Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die

Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die

vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich

mitzuteilen.

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6. Gewährleistung

6.1 Ist der Kunde Unternehmer, sind wir nicht verpflichtet Gewähr zu leisten. Wir verkaufen unsere

Gebrauchtfahrzeuge an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ziff. 6.5 Satz 2

und Satz 3 gelten entsprechend. Ziff. 6.2 gilt für den Unternehmerkunden nicht.

6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung auf

uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der

Wahl über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern,

wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung

ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl

Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)

verlangen. Das Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz

oder Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkung durch

Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.

6.3 Sollten wir im Einzelfall eine Gewährleistung mit dem Unternehmerkunden vereinbart oder vom

Gewährleistungsausschluss abgesehen haben, kann die gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge

kann nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des

§ 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Verbraucherkunden

ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei

Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt.

6.4 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet

zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der

Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

6.5 Die Ansprüche unserer Verbraucherkunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den

gesetzlichen Regelungen in einem Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung

gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren

Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer

Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände

bleiben ebenso unberührt.

7. Haftung

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz

vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:

7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die

wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen

Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das

Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit

beruht.

7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der

Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch

bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten

nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere

auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

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7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem

Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei

Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche

Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.

7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der

Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist

es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns

ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.

8. Sonstiges

8.1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz.

8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.

8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das

die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

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Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen

1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen

zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).

1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt,

auch wenn wir ein Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu

haben.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Verzug

3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der Kaufpreis mit Zustandekommen

des Vertrages sofort fällig.

3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern Forderungen aus

einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden

Anspruchs auszuüben.

3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde

kann seine gegenüber uns bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB

nicht an Dritte abtreten.

3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für jede unserer Mahnung bis

zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden

bleibt es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in

geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als 5,00 EUR sind wir an die

Schadenpauschale nicht gebunden.

4. Lieferung, Gefahrenübergang

4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind

die von uns genannten Liefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller

erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des

Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige

Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.

4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf Wunsch des Kunden gemäß

§ 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten.

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Allgemeine Bedingungen für den Verkauf

von Neufahrzeugen

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten

Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde

Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft

erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung

Teil II zu besitzen und die Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung

zu fordern.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderung in eine

laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies

ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der

Überlassung zum Gebrauch des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen.

5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug in seinem ordentlichen

Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres

Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen

die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir

behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen

nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere Verfügungen als die

genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden

oder zur Sicherheit übereignen.

5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt,

ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch

nicht, wenn uns soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot

bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder

sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.

5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen

Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und

wenn der Käufer selbst oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir

berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen oder das

Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden

zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu

erhalten.

5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein Eigentumsvorbehalt mit seinem

Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.

5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge entstehenden Ansprüche

zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.

5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderung aus einem Weiterverkauf

des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde

seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der

Kunde auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung

über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in seinem

Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die

Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die

vorbehaltsweise gelieferten Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich

mitzuteilen.

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6. Gewährleistung

6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten für Mängel der Fahrzeuge zunächst nach unserer Wahl Gewähr

durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht auf uns

mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl

über. Wir sind berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie

nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche

Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung

der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das

Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

zu verlangen bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkung durch Schadensersatzansprüche

des Kunden gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.

6.2 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform

wirksam durch den Unternehmerkunden erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen

des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche

des Verbraucherkunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist

von zwei Wochen, gerechnet ab Empfang der Fahrzeuge bis zur Absendung der Rüge schriftlich

rügt.

6.3 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet

zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der

Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

6.4 Die Ansprüche unserer Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen

in zwei Jahren ab Ablieferung des Fahrzeugs. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist

von einem Jahr, wenn unser Kunde Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages und

Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, juristische

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Diese Haftungsbeschränkung

gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und uns

zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im

Falle einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände

bleiben ebenso unberührt.

7. Haftung

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz

vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:

7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die

wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen

Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das

Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit

beruht.

7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der

Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch

bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher

Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere

auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind

ausgeschlossen.

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07.2011

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem

Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei

Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche

Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.

7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der

Kunde Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden ist

es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns

ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.

8. Sonstiges

8.1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz.

8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.

8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das

die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

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