Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Autoservice Eberstein,Osterberg 11, 31636 Linsburg
1.Bitte drucken Sie sich unser Bestellformular aus und senden es uns ausgefüllt per
Fax oder per Post zu,es gelten nur schriftliche Absprachen und Vereinbarungen.
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen wenn der Kaufvertrag / die
Bestellung,vom Käufer unterschrieben, beim Verkäufer, der Fa. Eberstein
eingegangen ist und die Fa. Eberstein diesem nicht innerhalb einer Frist von
4 Wochen widerspricht und schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder
die Lieferung ausgeführt ist.
2.Die Ausstattung des Fahrzeuges richtet sich nach der im Auftrag aufgeführten,
weitere Ausstattungen und Ausführungen richten sich nach dem Modus des jeweiligen
Auslieferungslandes.
3.Die Fahrzeuge werden zulassungsfertig, mit deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 2
(früher Kfz-Brief) oder der COC Bescheinigung ausgeliefert.Die Lieferung erfolgt
wenn nicht andres vereinbart in 31636 Linsburg.Die Gewährleistung richtet sich nach
den jeweiligen Herstellerbedingungen, Gewährleistungsansprüche sind an die
Vertragshändler der Herstellerwerke zu richten.
4.Preisgarantie bis zur Lieferung.
Liegen jedoch zwischen Abschluss der Bestellung und dem Liefertermin mehr als
4 Monate, oder bei Modellwechsel, hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Bestellung
evt.eintretende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Preises
zu erstatten.
5.Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des
Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der
Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind.
6.Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: -wenn das Fahrzeug vom
Vorlieferanten nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche
Preiserhöhung vom Lieferanten vorgenommen wird, -wenn ein Import durch
Gesetzesänderung wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung
ist in diesem Fall ausgeschlossen.
7.Alle Liefertermine verstehen sich unverbindlich
8.Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann der
Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von der
Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur geltend machen,
wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die
Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf einer
Nachfrist in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung
abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu
fordern.
10.Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet.
11.Die Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorabüberweisung
erfolgen.
12.Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges den
Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
uneingeschränktes Eigentum vom Autoservice Eberstein.
13.Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug sowie die
Gebühren und Auslagen des Vermittlers abgegolten.
14.Es wird der am Tage der Lieferung geltende Mwst.-Satz in Rechnung gestellt.
15.Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer
oder seinem Beauftragtem gelenkt,so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug
entstandene Schäden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der
Sitz des Verkäufers.
16.Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle
anderen Bestimmungen rechtswirksam.
Autoservice Eberstein
-Thomas Eberstein-
Osterberg 11
31636 Linsburg