Allgemeine Geschäftsbedingungen Autohaus Geesdorf

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle

zwischen Autohaus Geesdorf und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) getätigten

Geschäften.

1.2. Autohaus Geesdorf ist Vertragspartner des Kunden.

Für einzelne der nachfolgenden Regelungen wird unterschieden, ob der Kunde ein

Verbraucher im Sinne von §13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist. Bei

Regelungen die für Verbraucher und Unternehmer unterschiedlich sind, wird im Text

zwischen Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB) unterschieden.

Bezieht sich der Text auf "Kunde", gilt die Regelung sowohl für Verbraucher als auch für

Unternehmer.

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB von Autohaus Geesdorf.

1.4 Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamten

Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden

Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende

Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die

Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser

Schweigen oder durch unsere Lieferung zum Vertragsinhalt.

1.5 Abweichende Bestimmungen des Unternehmers gelten nur, wenn deren Geltung

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das gilt auch dann, wenn Autohaus Geesdorf in

Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des

Unternehmers seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote, Bestellungen Lieferzeiten & Lieferung

2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und Zwischenverkauf vorbehalten.

2.2 Unsere Fahrzeugangebote bestehen aus Lagerfahrzeugen, Bestellfahrzeugen &

Außenlagerbeständen unserer Lieferanten.

Lieferzeitangaben, Ausstattungsmerkmale sowie technische Daten und Lieferfähigkeit für

Bestellfahrzeuge & Außenlagerfahrzeuge sind unverbindliche Angaben unserer Lieferanten,

welche wir unverbindlich an unsere Kunden weitergeben.

2.3 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung von Ziffer 2 Abs. 2 und durch

Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten z.B.

Verkehrsstörungen, Streik, Modellwechsel, Produktionsstörungen jeglicher Art usw.

behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur

zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene

Nachfrist setzt.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen

können.

2.4 Wird uns die Vertragserfüllung aus den Ziffer 2 Abs. 2 und 3 genannten Gründen ganz

oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferfrist frei.

2.5 Von der Behinderung von Ziff. 2 Abs. 2 und 3 und der Unmöglichkeit nach Abs. 4 werden

wir den Käufer umgehend verständigen.

2.6 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind nach

Maßgabe von Ziffer 4 ausgeschlossen.

2.7 Der Kunde hat bei einer Bestellung von Bestellfahrzeugen auf Antrag des Verkäufers eine

Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtwertes, einschließlich des

ausgewiesenen darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages, innerhalb von 3 Werktagen nach

der unterschriebenen Bestellung zu leisten. Die Anzahlungen können bis zu 50 % der

Gesamtsumme betragen.

Diese Anzahlung dient zur Bestellung Ihrer bestellten Waren bei unserem Lieferanten, welche

wir zwischen Ihnen und unserem Lieferanten vermitteln.

Eine verspätete Anzahlung kann zur Folge haben, dass die bestellte Ware erst zum

nächstmöglichen Bestellturnus zur Produktion eingesteuert werden kann und somit sich die in

der Bestellung angegebene Lieferzeit um mindestens weitere 4 Wochen verlängern kann.

Sofern bei uns keine Anzahlung des Kunden eingegangen ist, wird der Verkäufer die

Bestellung des Kunden nicht weitergeben können. Sollte die Anzahlung des Kunden nicht in

einem angemessenen Zeitraum erfolgen, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug und es

gelten die unter "Zahlungsverzug" geregelten Bedingungen aus unseren AGB.

2.8 Innovationsprämie: Die Gewährung der zeitlich begrenzten, staatlichen Innovationsprämie

für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, wird durch den Verkäufer nicht garantiert. Bitte

informieren Sie sich vor Kauf über die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen.

3. Aufwendungen bei Gebrauchtfahrzeugen

3.1 Die von uns angegebenen Aufwendungskosten sind unverbindlich. Diese übernehmen wir

so, wie unsere Lieferanten uns diese angeben. Durch die kostengünstigen

Stundenverrechnungssätze im Herkunftsland und der Bewertungskriterien der Hersteller

durch Smart-Repair-Verfahren ergibt sich, dass die Aufwendungskosten in Deutschland höher

sein können, als wie wir es unverbindlich weitergeben. Deshalb empfehlen wir Ihnen

folgendes zu beachten: Aufwendungen pro 200,- € netto haben in der Regel Aufwendungen

an ca. 1 bis 3 Teilen (Lack/Spot/Fehlteile). Auf Wunsch kann ein Angebot zur Beseitigung

der Aufwendungen unterbreitet werden. Durch die Abholung des Fahrzeuges erklärt sich der

Käufer oder sein Bevollmächtigter mit der Höhe der Aufwendungskosten einverstanden und

eine nachfolgende Beanstandung ist ausgeschlossen.

4. Vertragsschluss

4.1 Die Angebote von Autohaus Geesdorf sind freibleibend. Vertragsgegenstand von

Kaufverträgen zwischen Autohaus Geesdorf und einem Kunden können Neufahrzeuge,

Gebrauchtwagen (beispielsweise mit Tages- oder Kurzzeitzulassungen) sowie deren

Zubehörteile sein.

4.2 Ein Vertrag mit Autohaus Geesdorf kommt nach Maßgabe der folgenden Regelungen

zustande:

4.3 Auf konkrete Anfrage des Kunden hinsichtlich eines bestimmten Fahrzeuges oder eines

bestimmten Zubehörteils erhält dieser einen Kaufvertragsentwurf von Autohaus Geesdorf,

welchen der Kunde bei Kaufabsicht komplettiert und unterzeichnet an Autohaus Geesdorf

zurücksendet (Angebot).

4.4 Nach Übersendung des Angebotes an Autohaus Geesdorf, kann Autohaus Geesdorf dieses

noch weiter im Hinblick auf die Fahrzeugbeschaffenheit, wie z.B. exakte

Kilometerlaufleistung sowie das Datum der Erstzulassung konkretisieren.

4.5 Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn Autohaus Geesdorf das Angebot

(Bestellung) des Kunden unter Einbeziehung der AGB annimmt und mit einer `Verbindlichen

Bestellung` bestätigt (Annahme).

4.6 Handelsübliche sowie unwesentliche technische oder farbliche Änderungen der seitens

Autohaus Geesdorf zu liefernden Fahrzeuge bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden

zumutbar sind und keinen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Fahrzeuges haben.

4.7 Autohaus Geesdorf kann von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug aus nicht

von Autohaus Geesdorf zu vertretenen Gründen nicht verfügbar ist. Autohaus Geesdorf

verpflichtet sich im Fall der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich zu informieren und

eine bereits geleistete Vergütung unverzüglich zurück zu erstatten.

4.8 Bei Leistungen Dritter, welche über die Webseite von Autohaus Geesdorf angeboten

werden (Finanzierung, Leasing, u.ä.), wird Autohaus Geesdorf nicht Vertragspartner.

Die Verträge werden mit den einzelnen Unternehmen selbst geschlossen. Autohaus Geesdorf

ist weder Organ, noch Vertreter, noch Erfüllungsgehilfe des Dritten.

4.9 Soll ein Kaufvertrag zwischen Autohaus Geesdorf und dem Kunden über die

Inzahlungnahme eines Kundenfahrzeuges geschlossen werden, gibt zunächst der Kunde die

Beschaffenheitsangaben seines Fahrzeuges und seine Preisvorstellung an, die er Autohaus

Geesdorf übermittelt. Danach überprüft Autohaus Geesdorf im Rahmen einer technischen und

optischen Kontrolle die Angaben und die Preisvorstellung zum Fahrzeug. Einigt sich

Autohaus Geesdorf mit dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach der Kontrolle auf einen

Kaufpreis, ist der Kaufvertrag geschlossen.

4.10 Käufer werden darauf hingewiesen, dass wir kein klassischer Neuwagen-Vertragshändler

sind und überwiegend EU-Fahrzeuge aus dem Ausland importieren, welche unter Umständen

mehr als 1 Jahr nach der Produktion gestanden haben können oder eine Kurzzeit- oder

Tageszulassung haben. Zwar sind es EU-Fahrzeuge mit 0 Km., aber jedoch Gebrauchtwagen

nach deutschem Recht.

5. Lieferung der Fahrzeuge

5.1 Grundsätzlich hat der Kunde das Fahrzeug sowie mögliche Zubehörteile am Geschäftssitz

von Autohaus Geesdorf, Melkenweg 8, 53557 Bad Hönningen abzuholen.

5.2 Kann der Kunde zu der Abholung nicht persönlich erscheinen, wird das Fahrzeug nur

gegen Vorlage einer Vollmacht an die abholende Person übergeben.

5.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden liefert Autohaus Geesdorf das Fahrzeug sowie

Zubehörteile innerhalb Deutschlands zum Kunden (Hauszustellung). Die Transportkosten

sind vom Kunden zu tragen. Eine Hauszustellung erfolgt nur bei einer vorherigen Zahlung

mittels Überweisung.

5.4 Im Falle der Hauszustellung trifft Autohaus Geesdorf mit Übergabe des Fahrzeugs an den

Spediteur keine Haftung für Beschädigung oder Untergang des Fahrzeuges.

5.5 Gefahrenübergang (Transportschäden, u.s.w.):

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Fahrzeuge unser Lager verlassen. Auch für

den Fall, dass der Käufer den Verkäufer beauftragt die Fahrzeuge durch einen Spediteur zu

verladen.

Die Transporte sind nach Bedingungen der CMR (Internationale Vereinbarung über

Beförderungsverträge auf Straßen) versichert, jedoch ist der Käufer in der Pflicht bei Ankunft

der Fahrzeuge zu prüfen und etwaige Transportschäden auf dem CMR schriftlich zu

vermerken und noch am selben Tag der Spedition diese schriftlich anzuzeigen. Tut er dies

nicht, so erlischt die Forderung des Schadenersatzes.

Der Käufer kauft nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der allgemeinen

Geschäftsbedingungen bei oben genannter Firma (Verkäufer).

6. Liefertermine

6.1 Lieferfristen und -termine sind nur dann für Autohaus Geesdorf bindend, wenn sie im

Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6.2 Eine Übergabe des Fahrzeuges findet sowohl bei Abholung als auch bei einer

Hauszustellung grundsätzlich nur bei vorheriger vollständiger Zahlung des Kaufpreises und

im Falle des Leasing- oder Finanzierungskaufes nach Zahlung durch die finanzierende Bank

oder des Leasingunternehmens statt.

6.3 Fälle von unverschuldeten Verzögerungen, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt oder starke

Nachfrage berechtigen Autohaus Geesdorf, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und

einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Soweit dem Kunden infolge der

Verzögerung die Annahme der Ware nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche

Erklärung, frühestens aber nach 30 Tagen, vom Vertrag zurücktreten.

7. Beschaffenheit des Fahrzeuges

7.1 Als Beschaffenheit des Fahrzeuges gelten ausschließlich die in dem Kaufvertragsformular

angeführten Fahrzeugdaten.

8. Gewährleistung / Garantie

8.1 Gegenüber Unternehmern die gewerblich im Fahrzeughandel tätig sind, erfolgt der

Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

8.2. Gegenüber sonstigen Unternehmern und Verbrauchern haftet Autohaus Geesdorf für

Sachmängel beschränkt.

a) Zu allen Fahrzeugen werden Auslieferungs-Protokolle ausgehändigt. Darin werden, falls

vorhanden, optische Mängel bei der Auslieferung festgehalten. Sofern in dem AuslieferungsProtokoll keine Vermerke vorhanden sind, können danach jegliche Reklamationen nicht mehr

beanstandet werden.

b) Ansprüche des Käufers wegen technischen Mängeln verjähren entsprechend den

gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Jahres nach der Auslieferung des

Kaufgegenstandes.

Für alle Bauteile die unter die Hersteller-Garantie fallen, sind wir nicht verantwortlich.

c) Da wir unsere Fahrzeuge überwiegend aus Miet- und oder Leasingwagen-Beständen

beziehen, können diese unter Umständen instand gesetzte Unfallschäden besitzen, welche

dem Verkäufer nicht bekannt sind. Sie können die Lackierung sowie auch Karosseriearbeiten

beinhalten. Falls wir mit Fahrzeugen mit Dellen, Beulen, Kratzern, etc. beliefert werden,

lassen wir sie fachgerecht und ausstellungsfertig vorbereiten. Für diese Fälle kann der Käufer

keinen Schadensersatz, Wandlung oder Wertminderung beanspruchen.

d) Sollte es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht fachgerecht instand gesetzt worden ist oder

dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt worden ist; und es kann nachgewiesen

werden, dass dieser Mangel vor der Auslieferung von uns bestanden hat, so muss der Käufer

dem Verkäufer das Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit dieser Mangel fachgerecht

beseitigt werden kann.

Wie gesetzlich geregelt muss dem Verkäufer direkt die Gelegenheit gegeben werden um

Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Für diese Arbeiten muss das Fahrzeug dort

abgegeben werden, wo es ausgeliefert worden ist. Falls der Käufer doch eine andere Werkstatt

beauftragt, besteht somit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Für die Zeit der

Ausbesserungsarbeiten kann der Käufer kein Mietwagen oder Ersatzwagen zur Verfügung

gestellt bekommen. Auch die Kosten hierfür werden vom Verkäufer nicht übernommen.

8.3. Stellt der Kunde Mängel fest, hat er diese schriftlich, detailliert und möglichst unter

Beifügung eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt zu übermitteln.

Die Kosten hierfür übernehmen Autohaus Geesdorf nicht.

Vor der Erstellung eines Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen hat der

Verbraucher die Einverständniserklärung von Autohaus Geesdorf hinsichtlich der

Kostenübernahme einzuholen.

Ferner ist Autohaus Geesdorf berechtigt, soweit dem Verbraucher zumutbar, auf eigene

Kosten die Anfertigung eines Gutachtens durch einen von Autohaus Geesdorf zu

bestimmenden unabhängigen Gutachter zu verlangen.

8.4. Sofern Autohaus Geesdorf gegenüber Unternehmern eine Gewährleistung übernommen

hat (siehe Ziffer 8.1.) und ein Mangel vorliegt, erfolgt die Nachbesserung nach Wahl von

Autohaus Geesdorf durch Ersatzlieferung oder kostenlose Beseitigung des Mangels.

Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist ein Nachbesserungsversuch zweimal

fehlgeschlagen, hat der Verbraucher das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder von dem

Vertrag zurück zu treten.

8.5. Im Falle einer nicht berechtigten Mängelrüge, weil Autohaus Geesdorf für den Mangel

nicht verantwortlich ist, besteht keine Kostentragungspflicht von Autohaus Geesdorf.

8.6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die

Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

8.7. Sofern für das Fahrzeug eine Garantie abgegeben wurde, erstreckt sich diese zunächst in

einer etwaig verbleibenden Herstellergarantie und wird danach über eine Anschluss- bzw.

Gebrauchtwagengarantie bei einem externen Versicherungsunternehmen, das dem Kunden

bekannt gegeben wird, bis zur vertraglich vereinbarten Gesamtdauer sichergestellt.

Garantiegeber ist nicht Autohaus Geesdorf, sondern das Garantie übernehmende

Versicherungsunternehmen.

Der Inhalt der Garantie ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen des Herstellers

oder des Versicherungsunternehmens.

Die Kosten für den Abschluss der Anschluss- bzw. Gebrauchtwagengarantie übernimmt nicht

Autohaus Geesdorf und ist gesondert vom Käufer in eigener Rechnung abzuschließen.

8.8. Unsere Fahrzeuge importieren wir als freie Händler (kein klassischer Neuwagen-Händler)

überwiegend aus dem Ausland.

Diese kaufen wir von Lagerbeständen auf, welche unter Umständen mehr als 1 Jahr nach der

Produktion gestanden haben können. Zwar sind es (EU)-Neuwagen mit 0 Km., jedoch

Gebrauchtwagen nach deutschem Recht.

8.9. Bei einigen Fahrzeugen ist es notwendig, dass die Fahrzeuge im Ausland eine

Tageszulassung erhalten, was bedeutet, dass die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt,

und dass keine Garantie oder Gewährleistung über die volle Garantielaufzeit des Herstellers

gegeben werden kann. Für die Durchsetzung der Garantieansprüche übernehmen wir keine

Haftung.

8.10 Sollten wir die durch uns angeforderten Garantiedokumente nicht erhalten, so

übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung!

Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge,

welche nicht aus Ländern der EU stammen. Falls es für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern

eine deutschlandweite Garantiezusage seitens unseres Lieferanten zugesagt wird, teilen wir

Ihnen diese Information, unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche für dessen

Durchsetzung, mit.

8.11 Der Verkäufer gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass

eventuelle Garantiefälle/Gewährleistungsfälle vor der Behebung durch einen autorisierten

Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall/Gewährleistungsfall anerkannt werden

müssen.

Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des

Herstellerwerkes.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die seitens Autohaus Geesdorf gelieferten Fahrzeuge bleiben bis zum vollständigen

Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Autohaus Geesdorf

bestehenden Forderungen und bis zur Einlösung etwaiger LZB (Landeszentralbank)-Schecks

Eigentum von Autohaus Geesdorf.

9.2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz am

Fahrzeugbrief Autohaus Geesdorf zu.

Der Fahrzeugbrief wird dem Kunden grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung aller

offenen Forderungen übergeben.

9.3. Wird dem Kunden ausnahmsweise der Fahrzeugbrief vor vollständiger Zahlung der

Kaufpreisforderung zwecks Ummeldung des Fahrzeugs gemäß § 25 StVZO übergeben, bleibt

der Eigentumsvorbehalt sowohl an dem Fahrzeug als auch dem Fahrzeugbrief bestehen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Kfz-Brief nur für die Ummeldung zu nutzen und ihn im

Falle des Leasing- bzw. Finanzierungskaufes an Autohaus Geesdorf zurückzugeben.

9.4. Der Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung aller zu Gunsten von Autohaus Geesdorf

bestehenden Forderungen nicht berechtigt, das Fahrzeug oder den Kfz-Brief auf Dritte zu

übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen (z.B. durch Verpfändung, etc.). Der Kunde

hat Autohaus Geesdorf über jeglich mögliche Gefährdung der Ware, insbesondere über

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an den Fahrzeugen, unverzüglich zu unterrichten.

9.5. Autohaus Geesdorf ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und

die Fahrzeuge heraus zu verlangen.

9.6. Sofern der Kunde die Ware mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Autohaus

Geesdorf im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, tritt er bereits jetzt alle

Forderungen und Ansprüche, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen Dritte

zustehen, an Autohaus Geesdorf ab. Autohaus Geesdorf nimmt hiermit diese Abtretung an.

Der Kunde bleibt bis auf Weiteres zur Einziehung der Forderung ermächtigt; Autohaus

Geesdorf behält sich aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

Auf Verlangen von Autohaus Geesdorf hat der Kunde den Namen des Schuldners der

abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesem die Abtretung anzuzeigen.

10. Rügeverpflichtung

10.1 Ist der Kunde ein Vollkaufmann, muss er etwaige Mängel des Fahrzeugs unverzüglich

schriftlich rügen (§ 377 HGB).

11. Kaufpreiszahlung

11.1 Wir weisen darauf hin, dass wir ein Multi-Marken Automobil-Großhandel (Discounter)

sind. Unsere Gewinnmargen werden so kalkuliert, dass beim Eintreffen der Fahrzeuge in

unserem Lager sofort vom Kunden ohne Abzug bezahlt werden müssen.

11.2 Sonderaktionsfahrzeuge (Fahrzeuge versehen mit einem *) sind sofort vor Verladung zu

bezahlen, wenn sie im Herkunftsland bereitstehen.

11.3 Ziffer 11 Abs.1 und 2 hat auch seine Gültigkeit bei Teillieferungen von

Mengenabnahmen/-bestellungen.

11.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung vom Käufer von Ziffer I, Abs.1-2-3 werden dem Käufer

folgende Standkosten berechnet:

- für Wiederverkäufer ab dem 5. Werktag 10 € netto, zuzüglich gültiger MwSt. pro

Kalendertag.

- für Privat / Firmenkunden ab dem 10. Werktag 10 € netto, zuzüglich gültiger MwSt. pro

Kalendertag.

11.5 Ist der Käufer mit einem früheren Fahrzeug oder sonstiger Zahlung im Verzug sind wir

berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens

verpflichtet zu sein.

11.6 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es auf

demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir

die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

11.7 Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus

unserer Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Der Kunde hat die im Kaufvertrag genannte Vergütung zu entrichten. Etwaige

Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

11.8 Die Zahlung durch den Kunden hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

ist, unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug, im Fall der Abholung

spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu erfolgen.

11.9 Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland oder ist der Vertragsgegenstand in das Ausland zu

liefern, ist der Kunde nach Vertragsschluss verpflichtet, einen Anzahlung in Höhe von 5 %

des Brutto-Kaufpreises, mindestens aber € 500,00 an Autohaus Geesdorf zu zahlen. Erfüllt

der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen trotz Fälligkeit nicht, nimmt der den

Vertragsgegenstand trotz Bereitstellung nicht an oder tritt Autohaus Geesdorf aus Gründen

die Autohaus Geesdorf nicht zu vertreten hat, vom Kaufvertrag zurück, ist Autohaus Geesdorf

berechtigt, die Anzahlung als Vertragskosten einzubehalten. Eine Rückzahlungsverpflichtung

besteht nicht. Macht Autohaus Geesdorf weitergehende Schadensersatzansprüche geltend,

wird die Anzahlung darauf verrechnet.

11.10 Während eines Verzugs ist eine Geldforderung gegenüber Verbrauchern mit 5 % und

gegenüber Unternehmern mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung

eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11.11 Zur Sicherheit und im Interesse des Kunden erfolgt die Zahlung - soweit nichts anderes

vereinbart ist (beispielsweise bei Einbeziehung von Leasinggesellschaften) - durch

Überweisung auf unser Konto oder in Ausnahmefällen in bar, wobei die beiden letzten

Varianten nur für den Fall der Abholung

i.S. v. Ziff. 5.1 zulässig sind. Die jeweilige Zahlungsart erfolgt nach Maßgabe der folgenden

Bestimmungen:

11.11.1 Überweisung auf unser Konto. Der Kunde hat den Kaufpreis unter Angabe der

Kundennummer auf das eigens hierfür bei der VR-Bank Neuwied-Linz eingerichtetes Konto

des Autohauses Geesdorf zu überweisen. Eine rechtsgrundlose Abnahmeverweigerung ist

jedoch unbeachtlich.

11.11.2 Zahlung per Scheck. Zahlt der Kunde per Scheck, werden nur bankbestätigte Schecks

einer Landeszentralbank entgegen genommen.

11.11.3 Zahlung in bar. Eine Zahlung in bar ist nur in großen Scheinen möglich.

Aufgrund der Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren

Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) ist Autohaus Geesdorf verpflichtet, bei Barzahlung die

zahlende Person zu Identifizieren. D.h. Namen, Geburtsdatum, Geburtsort,

Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises

aufzunehmen. Zur Sicherstellung dieser Vorschriften ist der Kunde verpflichtet, bei

Barzahlung seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Vornahme einer Fotokopie

vorzulegen.

11.12 Eine rechtsgrundlose Verweigerung der Abnahme des Fahrzeugs und/oder der

Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls verpflichten zum Schadenersatz.

11.13 Autohaus Geesdorf hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der sich aus dem

Kaufvertrag ergebende Kaufpreis nebst Nebenkosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer nicht

vor Übergabe des Fahrzeuges gezahlt ist.

11.14 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber Autohaus Geesdorf, nur wenn

seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Autohaus Geesdorf anerkannt

wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf

demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.15 Fahrzeugabholungen sind nur unter folgenden Zahlungsbedingungen möglich:

11.15.1. Barzahlung: Beim Kassenpersonal einzahlen und die Zahlungsquittung als

Zahlungsnachweis mitnehmen.

11.15.2. Überweisung: Die Überweisung muss mindestens 1 Tag vor Abholung unserem

Geschäftskonto gutgeschrieben worden sein. Ist dies nicht der Fall, so muss eine

Überweisungsbestätigung von der Bank im Original mit den Schriftlichen Vermerk der Bank

vorliegen, dass die Überweisung unwiderruflich überwiesen ist.

Mit Datum, Stempel & Unterschrift des berechtigten Bankangestellten mit Namen und

Telefonnummer.

11.15.3. Scheckzahlung: Wir akzeptieren nur Bankschecks der LZB mit dem schriftlichen

Vermerk der Bank, dass es unwiderruflich eingelöst wird.

Mit Datum, Stempel & Unterschrift des berechtigten Bankangestellten mit Namen und

Telefonnummer.

11.15.4. Bei Finanzierungs- & Leasingverkäufen ist die Auslieferung des Fahrzeuges an den

Käufer erst dann möglich, wenn die Finanz- bzw. Leasinggesellschaft alle angeforderten

Dokumente erhalten und den Verkäufer ausbezahlt hat.

11.15.5. Zur Entgegennahme von Barzahlungen und Zahlungen jeglicher Art ist nur unser

Kassen-Personal berechtigt.

12 . Abnahme

12.1 Der Verbraucher ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen, dem

Unternehmer innerhalb von 5 Tagen, nach Mitteilung einer Bereitstellungsanzeige

abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen (Abnahmebescheinigung). Im Falle

der Nichtabnahme kann Autohaus Geesdorf von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch

machen.

12.2 Verlangt Autohaus Geesdorf Schadensersatz, beträgt dieser pauschalisiert bei Neuwagen

15 % und bei Gebrauchtwagen 10 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der Schaden ist

höher oder niedriger anzusetzen, wenn Autohaus Geesdorf einen höheren oder der Kunde

einen niedrigeren Schaden nachweist.

13 . Haftung

13.1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, nach Maßgabe dieser

Bedingungen für einen Schaden aufzukommen der leicht fahrlässig verursacht wurde, so

haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher

Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

13.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen

Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für

etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder

Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

13.3 Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden

wird nicht gehaftet.

13.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des

Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie

oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

13.5 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 5 abschließend geregelt.

13.6 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen

und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit

verursachte Schäden.

14. Fahrzeugdaten

14.1 Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland können die Werte der Emission, des

Verbrauchs, der Typklasse, der Kilowatt-Zahl, der Ausstattung und die Steuerdaten gegenüber

den deutschen Fahrzeugen abweichen.

15. Gerichtsstand

15.1 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand

der Sitz des Verkäufers.

15.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt

der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers

gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

16. Fahrzeugdokumente

16.1 Unsere Fahrzeugpreise verstehen sich inklusive dem COC-Dokument oder einem

Zulassungsberechtigten TÜV-Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13

EG-FGV bei Import-Fahrzeugen oder gegebenenfalls der ausländischen

Zulassungsbescheinigung. Bei Vorlage dieser Dokumente kann bei dem zuständigen

Straßenverkehrsamt die Anmeldung (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 & 2) des Fahrzeuges

beantragt werden.

16.2 Die Zusendung der erforderlichen Zulassungsdokumente erfolgt auf dem einfachen

Postweg. Für den Fall eines Verlustes auf dem Postweg können wir nicht verantwortlich

gemacht werden. Eine Zusendung per Einschreiben Einwurf oder Einschreiben Rückschein ist

auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Aufpreis möglich.

16.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.

17. Es gilt grundsätzlich der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Nur für den Fall, dass sich

nach Vertragsschluss der vom Verkäufer an seine Lieferanten zu zahlende Einkaufspreis für

das bestellte Fahrzeug erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, die Preissteigerung an den Käufer

in voller Höhe weiter zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich

vereinbarten Kaufpreises, ist der Verkäufer und Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag

berechtigt.

18 . Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

a) Autohaus Geesdorf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen

zu ändern.

b) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen

davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem

Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am

nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Bad Hönningen, 16.09.2022