Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen



1. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 21 Tage, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher gezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.



2. Preise Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich soweit nicht anders vermerkt incl. der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine Änderung der Umsatzsteuer berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.



3. Zahlung Die vollständige Bezahlung ist spätestens fällig bei Übernahme der Zulassungsunterlagen oder des Fahrzeuges, je nachdem was zuerst erfolgt. Die Bezahlung kann bei Übernahme nur in bar vorgenommen werden. Bei Zahlung per Überweisung muß diese vorab erfolgen, da bei dieser Zahlungsart eine Übernahme nur nach Zahlungseingang möglich ist.



4. Lieferung / Abnahme / Schadenersatz Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren. Angaben in Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. dienen der Orientierung und sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Lieferung erfolgt immer unter Vorbehalt der Eigenbelieferung. EU-Fahrzeuge können eine ausländische Tageszulassung haben. EU-Fahrzeuge können in der Ausstattung, sowie in technischen Details von der deutschen Serienausstattung abweichen. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von vier Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstop, sowie Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung am Lager zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall ab dem sechsten Tag der Bereitstellung 6 Euro pro Tag Standgebühren verrechnet. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Gesamtkaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, im Landkreis Fürtenfeldbruck.



5. Gewährleistung / Garantie Der Gewährleistungszeitraum beträgt bei Neufahrzeugen 24 Monate. Hiervon abweichend gilt für Neufahrzeuge ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Gebrauchtfahrzeugen, also Fahrzeugen mit Zulassung jeglicher Art insbesondere auch Tages- oder Kurzzulassungen gleich ob im Inland oder Ausland verkürzt sich der Gewährleistungszeitraum auf 12 Monate. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch diese an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die Abwicklung gilt folgendes: Der Käufer kann Nachbesserungsansprüche beim Verkäufer geltend machen. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat der Käufer den Verkäufer über diesen Umstand unverzüglich zu unterrichten, der Verkäufer entscheidet dann ob das Fahrzeug in seinem Betrieb, oder in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb an Ort und Stelle instandgesetzt wird. Schlagen Nachbesserungsversuche fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer vom Verkäufer Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.



Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, daß der Käufer einen Fehler nicht innerhalb einer Woche seiner Entdeckung angezeigt hat, oder hat aufnehmen lassen, oder

der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, oder

der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder

der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für die Betreuung nicht anerkannt war, instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, oder

in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder

der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder

der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.



Gewährt der Hersteller Garantie auf sein Produkt, so können Sie den Umfang, die Wartung, sowie den Garantiezeitraum aus dem Serviceheft entnehmen. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers. Bei EU-Fahrzeugen kann der Garantiebeginn das Auslieferungsdatum ab Werk oder des jeweiligen Vertragshändlers sein, durch Standzeiten, Transport, Tageszulassung im Ausland oder verspätete Abholung Ihres Fahrzeuges kann sich Ihre Garantielaufzeit verkürzen.



6. Eigentumsvorbehalt Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.



7. Widerrufsrecht laut Fernabfragegesetz Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Auto Ried, Josef-Sell-Str. 10a, 82291 Mammendorf, Tel 08145 / 2120-225, Fax -226, Email info@auto-ried.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, Abholung bei uns, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Fahrzeug unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zu übergeben. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fahrzeug wieder zurückerhalten haben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe des Fahrzeugs. Sollte in der Zwischenzeit ein Wertverlust eingetreten sein, haben wir Anspruch auf Wertersatz. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Fahrzeuge die speziell für den Käufer gebaut werden.



Muster-Widerrufsformular



An Auto Ried, Josef-Sell-Str. 10a, 82291 Mammendorf, Fax 08145 / 2120-226, Email info@auto-ried.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf eines Fahrzeugs.

Fahrzeug bestellt am: Fahrzeug erhalten am:

Name und Anschrift des Verbrauchers: Datum und Unterschrift des Verbrauchers:



8. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.



9. Sonstiges Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.